Das Verwaltungsgericht Regensburg verurteilte den früheren Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Zahlung von rund 730.000 Euro als Schadenersatz an den Freistaat.
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Das Verwaltungsgericht Regensburg verurteilte den früheren Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Zahlung von rund 730.000 Euro als Schadenersatz an den Freistaat.
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