Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Urteil (Unterschlagung) der 5. (kleinen) Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)vom 25. Januar 2016 aufgehoben. Die Abstimmung erfolgte einstimmig gem. § 349 Abs. 4 StPO.
Die Deutsche Sondengänger Union (DSU) hatte den Prozess von Anfang an verfolgt und stand dem Sondengänger stets mit Rat und Tat zur Seite. Heute freuen wir uns und sagen „Herzlichen Glückwunsch“ zum Sondelpower Benny und seinen Anwälten.