Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Schreiben vom 14.03.2019 mitgeteilt hat, wurde an den Sondengänger Thiel von Kracht im letzten Jahr erneut eine Entschädigungssumme ausgezahlt.

Bereits zum dritten mal muss das Land Hessen tief in die eigene Tasche greifen und an den Vorsitzenden der Deutschen Sondengänger Union (DSU) eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen auszahlen.

Vorausgegengen war ein Ermittlungsverfahren der hessenArchäologie mit Beschlagnahmung durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Treibende Kraft im Hintergrund war erneut ein altbekannter LKA-Beamter und Kriminalarchäologe. Auch wenn die hessenArchäologie in Zusammenarbeit mit dem LKA-Hessen, dem Polizeipräsidium Südosthessen, der Staatsanwaltschaft Darmstadt / Zweigstelle Offenbach am Main und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sich erhebliche Mühe – auch mit selbst erstellten Gutachten – machten, mussten die hessenArchäologie die bereits beschlagnahmten Gegenstände doch an Thiel von Kracht zurückgeben. Das Land Hessen, bzw. die Steuerzahler müssen erneut Schadensersatz bezahlen.

Thiel von Kracht kann zu dieser Sache nur den Kopf schütteln, war aber auf Nachfrage zu keiner Stellungnahme bereit.