Rechtsanwaltskanzlei Menzendoff Polscher mit Neuigkeiten: Wichtiger Etappensieg in der Bußgeldsache in Northeim erreicht: Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat sich meiner Rechtsbeschwerde angenommen und beim Oberlandesgericht Braunschweig den Antrag gestellt, das Urteil des Amtsgerichts Northeim aufzuheben und die Sache an das Amtsgericht zur neuen Entscheidung zurückzuverweisen.
Man ist meiner Begründung gefolgt, dass der Sondler sein neu angeschafftes Gerät ganz offensichtlich nur testen wollte und dass beim Sondeln auf einem frisch umgegrabenen Acker, der amtsbekannt keine archäologischen Funde erwarten lässt, regelmässig kein Vorsatz unterstellt werden darf, hier nach versteckten Denkmälern suchen zu wollen.
(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)