In einem von Prof. Raimund Karl vor das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gebrachten Fall hat dieses jetzt die seit Jahrzehnten vertretene Rechtsauffassung des österreichischen Bundesdenkmalamtes (BDA) teilweise widerlegt. Das BDA habe das Gesetz, das es umzusetzen hat, gravierend falsch ausgelegt und dadurch seine Kompetenzen deutlich, wenn nicht sogar massiv überschritten.

Hier der Link zu weiteren Informationen:

AUSTRIA: Grabungsgenehmigungspflicht in Österreich durch Gerichte weitgehend gekippt

Weiterführende Links:

Denkmalschutzgesetz § 11 “Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen”
BDA 2012. Richtlinien für archäologische Maßnahmen. 2. Fassung – 1. Jänner 2012. Wien: Bundesdenkmalamt. [nicht mehr online, nur als gedrucktes Heft in Bibliotheken] BDA 2016. Richtlinien für archäologische Maßnahmen. 4. Fassung – 1. Jänner 2016. Wien: Bundesdenkmalamt [25.9.2017]

BVwG vom 11.9.2017, Zl. W 183 2168814-1/2E
Rrechnungshof 2017 (28.4.):
VwGH vom 23.2.2017 zu Zahl Ro 2016/09/0008