Auf die Freie und Hansestadt Hamburg rollen Schadenersatzforderungen in bis zu sechsstelliger Höhe zu. Vor genau 10 Jahren wurden angeblich gestohlene antike Artefakte im Gesamtwert von ca. 2 Millionen EUR zu Unrecht beschlagnahmt. Nach fast zehnjähriger Prozessdauer kam jetzt das Urteil.
Zwei Angeklagte wurden wegen versuchter Hehlerei zu geringen Geldstrafen verurteilt, die ihnen wegen der überlangen Verfahrensdauer aber erlassen wurden. Kein einziges Objekt wurde eingezogen. Die Anklagebehörde war nicht in der Lage, einen einzigen „Antiken-Schmuggel“nachzuweisen. Mein Mandant hatte 2002 ein römisches Bronzeartefakt von einem bekannten Sammler erworben und durch ein Gutachten bestätigt bekommen, dass das Objekt aus der Limes-Region stammt. Der Museumsmann, der als „Lockspitzel“ eingesetzt wurde, hat in meiner Gegenwart vor Gericht behauptet, die dort verwendete Bleisorte sei nur in der Türkei erhältlich, weshalb der Torso nur aus der Türkei stammen könnte. Er hat meine Frage nicht beantworten können, ob nicht ein römischer Beamter oder Bürger irgendwann auf einem Markt in Rom das Objekt aus der heutigen Türkei gekauft hat und später damit nach Westeuropa gezogen ist. Die Schadensersatzforderungen werden jetzt unnachgiebig verfolgt. Der Einsatz eines Lockspitzels war bisher nur bei gemeingefährlichen Straftaten (Drogenhandel) verfassungsmäßig.
Der Fall endet nicht beim BGH, sondern beim BVerfG. Eine versuchte Hehlerei ist nicht gemeingefährlich, zumal erst der Museumsmann den Verkäufer angestachelt hat, zu behaupten, dass die Objekte illegal sein könnten. Das würde die Bereitschaft des Investors erhöhen und er würde noch mehr solche Objekte finanzieren.