Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Beschluß vom 14.02.2019, Az. 4470 Js 23258/16: Auch antike Münzen oder antike Teile von geringem Wert sind keine „Kulturgüter“. Auch wenn solche Objekte bei ebay gekauft werden, kann nicht von vorneherein ein vorsätzliches strafrechtliches Verhalten angenommen werden. Nach zweijähriger Beschlagnahme muß das Hessische Landeskriminalamt die persischen Münzen nun wieder herausgeben.
Es ist eben nicht alles „verboten“, nur weil es alt ist. Das Strafverfahren (inklusive Telefonüberwachung, Beschlagnahme und Anwaltskosten) kostet den Staat ein Mehrfaches des Wertes der Münzen. Wann werden die für diese weitere „Hexenjagd“ verantwortlichen Beamten und selbsternannten „Kriminalarchäologen“ zur Rechenschaft gezogen? Was ist am Sammeln von Münzen terrorverdächtig?
(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)