Kann ein technisches (Spionage-)gerät aus dem 2 WK. ein Bodendenkmal sein? Der Mandant ist Sondler und fand zufäliig eine sogenannte Nazi-Mühle (Dechiffriergerät) im Acker. Er brachte sie brav zum Deutschen Museum in München (Museum der Geschichte der Technik). Die Amtsarchäologen wurden sauer und attackierten den jungen Finder. Dabei sind sie nur für Funde aus der Vor- und Frühgeschichte (bei Karl der Große ist Schluß) zuständig. Das Gericht erwies sich als genauso überrascht, wie der junge Mann und fragte die 5 Archäologen, was der Junge falsch gemacht habe und woher er das wissen sollte. Die Antwort blieb aus. Das Land Bayern zahlt die Kosten für den Anwalt und dessen Reisespesen. Ausserdem gibt es einen Vergleich für die Zukunft, der alle Sondler in Bayern aufhorchen lassen wird. Münzen und andere Massenware (auch antike) sind grundsätzlich nicht anzeigepflichtig! Der Wortlaut kommt noch.
(Mitgeteilt von Markus Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)