Silberschale aus dem Barbarenschatz

Das bei den Amtsarchäologen in Rheinland-Pfalz offenkundig etwas nicht stimmt, wissen wir nicht erst seit dem Verfahren gegen den Finder des „Barbarenschatzes“. Wir erinnern uns: Nicht etwa auf Druck der Ermittlungen, wie unseren freien unabhängigen Medien gerne berichten (LOL), sondern freiwillig hatte der Finder einen tollen Schatz aus Gold und Silber bei seinen zuständigen Amtsarchäologen abgegeben. Anstatt ihm dafür ein Dubble-Love-Like zu geben, zeigten sie den Finder an, und versuchten alles um ein möglichst hohes Urteil zu erwirken. So bezifferte der Amtsarchäologe Prof. Rupert Gebhard den Versicherungswert des Fundes zwischenzeitlich auf 425.000 bis 575.000 Euro (Quelle RNZ.de) – natürlich stieg mit dem Wert auch die Höhe der Strafe für den Finder. Zum Glück sprach die unabhängige Gutachterin Dr. Dr. hc. Barbara Deppert-Lippitz (https://www.bonadea.net/) von einem zusammengewürfelten Fund, der „nicht weltbewegend“ sei und einen Materialwert von etwa 44 000 Euro habe. „Ich würde den Fund eher als ein Kuriosum betrachten“, sagte sie (Quelle RNZ.de). Somit konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden, dass der Schatz kulturhistorischer Bedeutung habe – der Finder konnte nicht verurteilt werden.

Jetzt wird es in Rheinland-Pfalz noch kurioser. Ein Sondler wird mit Schreiben der Kreisverwaltung mit einem Ordnungsgeld von 125.000 € bedroht, weil er auf einem Feld ein paar Musketenkugeln ausgegraben hatte – verpetzt hatte ihn ein anderer, ehrloser Sondengänger. Wir werden weiter berichten, denn sicherlich wird das Verfahren am Ende – wie alle Anderen – eingestellt werden. Nur für die gezielte Suche nach Kulturdenkmälern bedarf es der amtlichen Genehmigung, siehe DSchG Rheinland-Pfalz: § 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung – (1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

Den steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgen wird es sicherlich schwerfallen zu verstehen, warum sie viel Geld für die Erhaltung, Restauration und Lagerung von alten Musketenkugeln bezahlen sollen. Zumal niemals mehr wissenschaftliche Informationen erforscht werden können, als das irgendwann, irgendwer die Dinger verschossen hat.

Gutachter streiten über Wert des Barbarenschatzes von Rülzheim
https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-streit-um-barbarenschatz-gutachter-streiten-ueber-wert-des-barbarenschatzes-von-ruelzheim-_arid,336845.html

DSchG Rheinland-Pfalz:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/94i/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=974BBD35A9CBFD582CA118DCDD948A68.jp20?doc.hl=1&doc.id=jlr-DSchPflGRPrahmen&documentnumber=1&numberofresults=56&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-DSchPflGRPV5P21