Sondengänger die am Elbufer eine kurze Rast eingelegt hatten wurde die Unkenntniss übereifriger Polizeibeamten, bei einer Kontrolle, zum Verhängnis. Trotz der eifrigen Suche der Spührnasen im Dienst des Staates konnten weder Grabungslöcher noch Bodenfunde entdeckt bzw. sichergestellt werden. Somit wurde die Sicherstellung der Metalldetektoren mit „Gefahrenabwehr“ begründet. Vielleicht hatten die Beamten Angst davor, dass sich die rastenden Sondler damit ein Duell liefern und sich gegenseitig verletzten könnten?
Vor diesem Hintergrund ist noch darauf hinzuweisen, dass laut Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden Az 71 OWi 7/18 vom 17.01.2019 die Beschlagnahmung von Fundgegenständen und Metalldetektoren rechtswidrig ist, wenn keine Objekte von archäologischer Bedeutung sichergestellt wurden. Wir werden weiter berichten…