Pressemitteilung vom 09.01.2017: Unwissenheit schützt vor Strafe!
Sensationeller Erfolg der DSU vor Gericht: Unwissenheit schützt vor Strafe! OVG Koblenz bestätigt Sichtweise der DSU! Dieser neue Beschluss des OVG stellt für alle Parteien (Sondengänger und Archäologen) eine Rechtssicherheit her. Die GDKE ist rechtlich nicht verpflichtet alle Bodendenkmäler öffentlich auszuweisen. Im Gegenzug begeht ein Sondengänger keine Ordnungswidrigkeit, wenn er unwissentlich auf einem Bodendenkmal sucht. […]