In Trier bahnt sich ein Justizskandal an! Unter Verwendung haltloser Gerüchte gelang es der GDKE, einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken und aus der Wohnung des Mandanten Sonden-Zubehör und zahllose Sammelmünzen und andere Artefakte, die sich seit Jahren und Jahrzehnten in seinem Besitz befanden, beschlagnahmen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Vorwürfe unbegründet waren und stellte das Strafverfahren ein. Mit der Einstellung verliert der vorausgegangene Durchsuchungs-Beschluss seine Wirkung und die weggenommenen Sachen sind dem Eigentümer sofort auszuhändigen. Die Behörde wurde unter Fristsetzung aufgefordert, die Sachen herauszugeben, kam aber dem Gebot nicht nach, weshalb Klage beim LG Trier eingereicht wurde. Nach Zustellung der Klage wurden immerhin von der Polizeidienststelle die Sonden herausgegeben, allerdings inzwischen defekt. Wo die Sammelobjekte hingekommen seien, wusste die Polizeibeamtin nicht. Nun meldet sich ein Anwaltsbüro für die GDKE und fordert den Mandanten auf, nachzuweisen, wann und wo er die Stücke erworben hat und dass er Eigentümer sei. Die Rechtslage ist allerdings genau umgekehrt. Der Mandant ist bezüglich aller Gegenstände durch 10-jährigen, unangefochtenen Besitz Eigentümer und jeder, der dieses Recht bestreiten möchte, müsste seine Behauptungen beweisen. Außerdem hat die Behörde keinerlei Dispositionsbefugnis über fremdes Eigentum. Die Verweigerung der Herausgabe könnte sogar als Unterschlagung geahndet werden. Ich werde weiter berichten.