Erfreuliches Ergebnis vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Dem Sondler war die beantragte Nachforschungs-Genehmigung mit der Begründung versagt worden, dass die Behörde derzeit keinen Bedarf an Forschungen sehe. Diese Begründung ist ein eklatanter Verstoß gegen die in Art. 5 III des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Forschung. Jetzt hat die Behörde eingelenkt und wird die beantragte Genehmigung – unter der Bedingung der Teilnahme an einer Schulung – erteilen. Der Mandant ist hoch zufrieden!