Einem Sondengänger wurde vorgeworfen, eine 5 Pfennig Münze aus dem Kaiserreich unterschlagen zu haben. Wirtschaftlicher Wert 0,01 EUR. Wissenschaftlicher Wert 0. Geldstrafe 900 EUR. Im Laufe des Verfahrens hat das AG Sömmerda die Geldbuße auf 100 herabgesetzt und schließlich das Verfahren ohne Geldbuße eingestellt. Verfahrensdauer 1 Jahr und 7 Monate.

(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)