Die Freie und Hansestadt Hamburg muss sich wohl bald mit einer Herausgabeklage wegen eines seit 10 Jahren zu Unrecht beschlagnahmten und hochwertigen, antiken Torsos befassen. Es ist insoweit absolute Verfolgungsverjährung eingetreten. Zu keinem Zeitpunkt existierte der geringste Anhalt dafür, dass dieser Torso jemals rechtswidrig seinen Besitzer gewechselt hätte. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat jetzt eine Frist von zwei Wochen, die Sache freizugeben. Die sonst erforderliche Herausgabeklage wird vor den Zivilkammern des Landgerichtes Hamburg verhandelt werden, weil sich eine hoheitlich angeordnete Beschlagnahme nach Abschluss eines Strafverfahrens in eine öffentlich-rechtliche Verwahrung umwandelt. Ich werde berichten.
(Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)