Diese Woche wurde dem Verwaltungsgericht Braunschweig erstmals das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Raimund Karl vorgelegt, wonach die Wahrscheinlichkeit, dass durch den Einsatz von Metalldetektoren auf einer beliebigen Freifläche für die Wissenschaft wichtige Bodenfunde gestört werden könnten, verschwindend gering ist. (0,000015 %).

Wer hier generell eine Sucherlaubnis verlangt und Bußgelder verhängt, schränkt die von der Verfassung garantierte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Geklagt hat ein Vater, der seiner minderjährigen Tochter mit der Sonde ein lehrreiches Freizeitvernügen bereiten möchte. Ein 5 Mark Stück oder ein Cola Deckel sind keine Bodendenkmäler. Auch ein rostiger Militärdolch nicht. Die Tiere danken es, wenn so etwas aus dem Oberboden entfernt wird.

 

(Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)