Sondengeher kommt vor Gericht frei

Bereits ein Jahr nach ihrer Gründung gewinnt die Deutsche Sondengänger Union (DSU) ihren ersten Prozess gegen das Land Rheinland-Pfalz.

Rheinland-Pfalz. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht im Laufe des Donnerstages in der Sondengängergemeinschaft: Ein DSU-Mitglied aus Rheinland-Pfalz konnte dank der Hilfe der Deutschen Sondengänger Union vor Gericht einen Sieg gegen den Vorwurf des illegalen Suchens erzielen und das ein Jahr dauernde Ordnungswidrigkeitsverfahren für sich entscheiden. Dabei stellte die DSU durch monatelange Vorbereitung und Betreuung ihres Mitgliedes von Anfang an die Weichen für diesen entscheidenden Erfolg. Dies gipfelte in der Entsendung ihres Frankfurter Anwaltes zu einer rund 50minütigen Verhandlung nach Landau in der Pfalz. Diesem gelang es, alle erhobenen Anschuldigungen abzuwehren und einen entscheidenden Sieg für alle Sondengänger zu erstreiten. Richtungsweisend für die DSU ist auch der Hinweis der Richterin, dass archäologische Grabungsschutzgebiete durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet werden sollten.

Rückblick: Der Sondengänger suchte auf einem denkmalschutzrechtlich nicht geschützten Acker nach Metallschrott. In dessen Nähe befindet sich eine bekannte römische Ausgrabungsstätte. Ein Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde hatte das DSU-Mitglied gesehen und die Polizei gerufen. Ein sofort in die Wege geleitetes Strafverfahren wegen Diebstahls wurde kurze Zeit später eingestellt. Wenige Tage später erhielt der Sucher einen Bußgeldbescheid in einer Höhe von mehreren Hundert Euro.

Der Vorwurf: Es wäre ohne Nachforschungsgenehmigung in geschütztem Gebiet nach Kulturdenkmälern gesucht worden.

Der Sondler zahlte das Bußgeld nicht und legte hiergegen Einspruch ein, es kam zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Das Gericht zweifelte an den Aussagen des Mitarbeiters der Denkmalschutzbehörde, der den Sondengänger zu Unrecht aus der Ferne verdächtigte. Es konnte nicht erwiesen werden, dass nach Kulturdenkmälern gesucht worden wäre. Vielmehr konnte festgestellt werden, dass der Sucher seinem Hobby auf einer Fläche nachging, die nachweislich nicht denkmalschutzrechtlich geschützt war. Die Freude war groß, als das DSU-Mitglied nach einer Stunde das Gerichtsgebäude wieder als freier und unbescholtener Bürger verlassen konnte.

Der DSU-Anwalt nach dem Urteil: „Das war ein wichtiger Schritt nach vorne für alle Sondengänger in Deutschland. Das Signal, das heute gesetzt wurde, zeigt: Wir lassen uns nicht abschrecken und das legale Sondengehen kriminalisieren.“

Axel York Thiel von Kracht, der Präsident der DSU, zu dem Fall, der viele Ressourcen und Zeit in Anspruch nahm: „Nach einem Jahr Vorbereitung können wir die Früchte unserer Arbeit ernten. Der Fall entstand bereits in der Gründungsphase der DSU und begleitete uns durch die gesamte Anfangszeit. Es war ein Glücksfall, dass die Person schon Mitglied bei uns war und sich in ihrer Not an uns wandte. Die DSU wird sich auch weiterhin vor jedes Mitglied stellen und es vor Kriminalisierung schützen. Durch Mitgliedsbeiträge gewinnen wir finanziellen Spielraum dafür – durch unsere Anwälte ein fundiertes rechtliches Fachwissen. Durch unsere Mitglieder sind wir eine starke Gemeinschaft, die zusammenhält!“

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