Das AG Bingen bestätigte mit seinem Beschluß vom 05.05.2021 die Deutsche Sondengänger Union (DSU) erneut. In Rheinland-Pfalz benötigen Sondengänger generell keine Nachforschungsgenehmigung (NFG), da im oberen Erdbereich landwirtschaftlich bearbeiteter Flächen „kaum mit der Entdeckung von Kulturdenkmälern“ gerechnet werden müssen, so das AG. Einige Amtsarchäologen und ihre ahnungslosen Youtuber aus der Sondengängerszene behaupten dies gebetsmühlenartig immer wieder (#fettesdislike). Das Amtsgericht hob mit diesem Beschluß den Bußgeldbescheid vom 13.10.2020 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf. Wir berichteten:
AG Bingen beabsichtigt Bußgeldverfahren gegen Sondler einzustellen!