Heute wurde eine Klage vor dem Landgericht Trier erhoben, mit dem Antrag auf Schadensersatz wegen einer außergewöhnlich wertvollen und in der Literatur vor 30 Jahren veröffentlichte Münze von 1794, die im Laufe einer zweijährigen und von vorneherein offensichtlich rechtswidrigen Beschlagnahme bei der GDKE in Trier angeblich verloren gegangen ist, verbunden mit der Feststellung, dass neuzeitliche Münzen aus einer Sammlung oder dem üblichen Warenbestand eines Münzhändlers grundsätzlich keine offensichtlichen Bodendenkmale sind und nicht von Polizisten ohne Anwesenheit eines Archäologen eigenmächtig und wahllos beschlagnahmt werden dürfen.