Aufsehenerregender Erfolg in München! Eine ägyptische Sarkophag-Maske war bei einem angesehenen Auktionshaus beschlagnahmt worden, weil als Herkunftsangabe „Sammlung D., Paris“ angegeben war. Privatsammlungen werden aus vielen guten Gründen – die auf der Hand liegen – in Auktionskatalogen immer nur so knapp bezeichnet. Die französische Polizei hatte daraus den unbegründeten Verdacht geschöpft, es handele sich um die Sammlung eines verdächtigen Niederländers, dessen Name auch mit D. beginnt. Eine Beschwerde gegen die Beschlagnahme hatte heute Erfolg. Die Staatsanwaltschaft gibt die Maske noch vor Weihnachten frei. Der Mandant ist überglücklich.

Informationen von menzendorffpolscher.de