Archäologe behauptet, Frankfurter Richter würden sich von Kunsthändlern bestechen lassen!
Diese Schale war Gegenstand eines extrem langwierigen, aber schließlich erfolgreich abgeschlossenen Prozessmarathon. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass die Schale legal und gutgläubig in Deutschland gekauft wurde. Ein selbst ernannter „Kriminalarchäologe“ aus Mainz meinte dagegen, dieser Gegenstand stamme aus einem phrygischen Fürstengrab und sei Bestandteil des Grabinventars im Gesamtwert eines dreistelligen Millionenbetrages. Die Türkei […]