Königstein (HE/30.06.16) Einen Antrag auf Überprüfung von Strafverfolgungsmaßnahmen aus allen rechtlichen Gründen hat die Deutsche Sondengänger Union bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz gestellt. Vorausgegangen war eine Strafanzeige eines Mitarbeiters der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gegen einen Hobby-Sondengänger wegen Diebstahls.
Nachdem das Ermittlungsverfahren sowie auch die anschließende Hauptverhandlung wegen einer angeblichen Ordnungswidrigkeit eingestellt wurden, lässt die Sondengänger Union jetzt die Handlungen des Mitarbeiters der GDKE auf Strafbarkeit und Steuergeldverschwendung überprüfen. Nach Auffassung der DSU ist das Verhalten, grundsätzlich bei jedem Sondengeher die Polizei zu rufen und ein Verfahren einzuleiten, nach § 164 (StGB) eine falsche Verdächtigung, nach § 186 (StGB) eine üble Nachrede und nach § 187 (StGB) eine Verleumdung und somit strafbar.
Da die GDKE in Rheinland-Pfalz schon mehrfach versucht hatte, Sondengeher auf diese Art und Weise zu kriminalisieren und einzuschüchtern, lässt sich aus diesem Vorgehen ein klares System zur willkürlichen Verfolgung von Sondengehern erkennen. Vor diesem Hintergrund wurde auch eine Überprüfung nach Strafbarkeit im Sinne des § 130 Volksverhetzung Abs.1 Satz 2 (StGB) beantragt.