Die Reise nach Ludwigslust ins ehemalige Fürstentum Mecklenburg-Schwerin hat sich dreifach gelohnt. Der Fall: Ein Sondler hat im Internet einen Gegenstand gezeigt, von dem er nicht wusste, was es ist. Und es sah auch für den Richter nicht nach etwas Besonderem aus. Der Chefarchäologe erklärte uns, dass es ein bronzezeitliches Teil eines Dolches war. Es hatte zwei statt der normalerweise vorhandenen vier Nieten und stellt damit ein wissenschaftlich besonderen Gegenstand dar. Der Richter erklärte, er könne nicht erkennen, dass der YouTuber irgendetwas falsch gemacht habe. Ich habe meinen Mandanten überzeugt, dass es das Beste wäre, das Objekt beim Museum einzuliefern. Der Richter und der Staatsanwalt haben zugesagt, dass das Strafverfahren wegen Unterschlagung eingestellt wird, wenn das Objekt im Museum abgegeben wurde. Das ist heute erfolgt. Ich hatte danach ein sehr schönes Abendessen mit meinem Klienten am Flussufer und eine fürstliche Nacht im Schlosshotel Neustadt-Glewe, einschließlich ebenso fürstlichem Frühstück. Ich konnte dort das Dorf Menzendorf besuchen und habe auf der Rückfahrt bei strahlendem Wetter noch zwei Johanniter-Kirchen besucht und geknipst. Insgesamt ein großartiges Erlebnis.

 

 

(Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)