Da einem Hobby-Sondengeher aus Thüringen die Unterschlagung von wertvollen archäologischen Funden vorgeworfen wurde, genehmigte das Amtsgericht, aufgrund der schwere der Tat, eine Hausdurchsuchung. Jedoch wurden bei der groß angelegten Hausdurchsuchung keinerlei wichtige archäologische Grabungsfunde entdeckt- nur ein Rechenpfennig von 1870 fiel den Ermittlern in die Hände. Wohl aus Frust über den Misserfolg der HD wurde auch der Metalldetektor des Sondengängers widerrechtlich mitgenommen. Laut Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az 71 OWi 7/18) vom 17.01.2019 ist die Beschlagnahmung eines Metalldetektors rechtswidrig, wenn keine Objekte von archäologischer Bedeutung sichergestellt wurden.