Nach mehr als drei Jahren hat jetzt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden auch zusätzlich noch den Schaden bezahlt, der den Eltern des Sondengängers Axel Thiel von Kracht entstanden war. Vorausgegangen war eine Strafanzeige wegen angeblicher Unterschlagung zweier Münzschätze zum Nachteil des Landes Hessen, gestellt vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen am 16.04.2013.

Auf der Suche nach „Keltischen Silbermünzen, aus dem Mittelalter„, hatten sodann Beamte des Landeskriminalamtes Hessen das Wohnhaus des Sondengängers und Schatzsuchers aufgebrochen und durchsucht. Ebenso wurden Verlag, Garage und das Wohnhaus der Eltern von Thiel von Kracht nach den Münzschätzen durchforscht.

Nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hatte Thiel von Kracht seinen Schadensersatz nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) gegenüber dem Land Hessen geltend gemacht (siehe Pressemitteilung: Hessen zahlt Schadensersatz an Thiel von Kracht). Endes des Jahres 2016 zahlte dann das Land Hessen den vierstelligen Schadensersatz an Thiel von Kracht aus.

Für die Schäden die während der Durchsuchung des Wohnhauses und am Eigentum der Eltern von Thiel von Kracht entstanden waren, zahlte das Land Hessen jetzt zusätzlich eine noch höhere Summe.
Die zwei angeblichen Münzschätze wurden im Übrigen bis heute nicht gefunden. Offensichtlich entstammen sie nur der Fantasie der Amtsarchäologen und wurden nur erfunden, um weitere Sondengänger zu kriminalisieren.