Der Kreis Offenbach hatte einen weiteren Sondengänger angezeigt, der angeblich mit seinem Metalldetektor gezielt, vorsätzlich oder fahrlässig nach Kulturgütern, gemäß § 22 HDschG gesucht habe sollte. Wir berichteten:
Jetzt hat der Kreisausschuss die Ermittlungen in einem weiteren Verfahren eingestellt und es bei einer Verwarnung ohne Verwarnungsgeld belassen. Gut – weiter so!