Der Landtag in NRW beschäftigt sich in den nächsten Wochen mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Geplant sind massive Einschränkungen für Sondengänger und Sammler, wie z.B. ein Verbot von Metallsonden ohne amtliche Genehmigung (§15 Abs. 1), die Erweiterung des Schatzregals und die Unverletzlichkeit der Wohnung für Amtsarchäologen aufzuheben (§26 Abs. 2 Satz 2). Vor diesem Hintergrund hat sich die Deutsche Sondengänger Union (DSU) heute mit einem Schreiben an alle im Landtag vertretenen Fraktionen gewandt.
Die Landesregierung hat am 10.02.2022 einen neuen Entwurf zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz veröffentlicht.
Link: https://www.landtag.nrw.de//portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16518.pdf
Eine Gemeinsame Stellungnahme zum neuen Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW, Drucksache 17/16518, von Ulrich Esters, Rechtsanwalt Menzendorff und der Deutschen Sondengänger Union (DSU) – hier der Link: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4957.pdf