Auf der Homepage der Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) wurde ein spannender Beitrag von Prof. Raimund Karl veröffentlicht. Die DGUF (www.dguf.de) ist der mitgliederstärkste bundesweit tätige Fachverband für die mitteleuropäische Archäologie.
Aus den sehr interessanten Ausführungen Prof. Karls folgt, dass die derzeitige Regelung archäologischer NFG-Pflichten völlig überzogen und unverhältnismäßig ist. Unentdeckte Bodendenkmale bleiben nämlich nicht ‚unverändert‘ im Boden erhalten, bloß weil man sie nicht mit zerstörungsfreien oder invasiven Methoden untersucht, sondern werden stets auch durch andere, weit größere Gefahren bedroht und auch regelhaft in weit größerer Menge vollkommen unbeobachtet zerstört, als dass dies durch Nachforschungen ob nun fachgerecht oder unsachgemäß – der Fall ist.
Erst Nachforschungen – idealerweise fachgerecht durchgeführte – erlauben es überhaupt, bekannte und unbekannte Bodendenkmale bzw. deren bewegliche Bestandteile bzw. die in ihnen gespeicherte historische Information dauerhaft, d.h. über den Zeitpunkt ihrer unabwendbaren Zerstörung in situ zu erhalten und der Wissenschaft und Allgemeinheit in nutzbringender Form zugänglich zu machen.
Archäologische NFG-Pflichten, die bezwecken, archäologische Nachforschungen nach Bodendenkmalen möglichst zu verhindern, damit die davon betroffenen Denkmale unentdeckt und unerforscht in situ verbleiben, fördern also nicht den Schutz, die Erhaltung und die Nutzbarmachung der Bodendenkmale, d.h. das öffentliche Interesse an den Denkmalen, sondern ausschließlich die unbemerkte, nicht wissenschaftlich dokumentierte und damit das Allgemeinwohl schädigende Zerstörung der Bodendenkmale.
Und das kann wohl wirklich nicht das Ziel der Bodendenkmalpflege sein.
Vielen Dank an die DGUF für die Veröffentlichung dieses tollen Beitrags. Hoffentlich bewirkt das bei den Verantwortlichen ein Umdenken im Umgang mit der Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Amtsarchäologen.
Hier klicken für den ganzen Artikel: http://www.dguf.de/fileadmin/AI/ArchInf-EV_Karl.pdf