Rechtsanwaltskanzlei Menzendoff Polscher mit Neuigkeiten: Die nächste juristische Herausforderung: Sondler auf Bundesstraßen oder Bundeswasserstraßen. Es mehren sich die Fälle, in denen sich kommunale Behörden anmaßen, Bußgeldbescheide gegen Rheingoldsucher und ähnliche Ambitionierte zu erlassen. Das Terrain ist rechtlich noch nicht „beackert“. Menzendorff Polscher befasst sich mit dem Thema erstmals in einem Verfahren. Einem Sondler wird von einer unteren Bauordnungsbehörde eines Bundeslandes (hier: Hessen) vorgeworfen, an den Schultern einer Bundesfernstrasse nach Bodendenkmälern gesucht zu haben. Die Bundesstrassen und ihre „Schulterrn“ sind Bundseseigentum. Der Bund wird NIEMALS zustimmen, dass die Länder dort hineinregieren dürfen. Ansonsten wäre die Katastrophe vorprogrammiert: Der Bund müsste Milliarden an Schadensersatz leisten, wenn er durch den Bau von Bundesfernstrassen lokale Denkmalrechte verletzt hätte. Das wird nicht passieren. Wir halten Sie auf dem Laufenden ….

(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)