Heute kam die Akte des Denkmalamtes der Stadt Wolfsburg im Fall Laura S. Der amtliche Offenbarungseid.

Nur ein einziges Objekt war nach Meinung der Gutachter der Behörde „wissenschaftlich wertvoll“! Aus dem Oberboden gesondelte Metallobjekte sind nie wissenschaftlich wertvoll. Die Staatsanwaltschaft hat zudem vor Monaten schon beschlossen, das Verfahren einzustellen, weil man der Sondlerin nicht nachweisen konnte, wann und wo sie auch nur eines der Objekte selbst gesondelt haben soll. Es gab keinen einzigen Gutachter in Niedersachsen, der bereit gewesen wäre, auch nur eines der Objekte als denkmalwürdig zu erklären. Außerdem wurde die Beschlagnahme mit Fundunterschlagung von wissenschaftlich wertvollen Gegenständen begründet.

Unterschlagung ist aber ein Vermögensdelikt, bei dem es nur auf den wirtschaftlichen Wert ankommt. Jedes einzelne Stück der Beschlagnahme ist max. 1 EUR wert. Niemand weis, wer was wann und wo gesondelt hat. Keine einzige Tat konnte der Mandantin nachgewiesen werden. Das Land Niedersachsen wird jetzt auf Schadensersatz verklagt. „Minima non curat praetor“. Das sollte sich der übereifrige Beamte, der damit bundesweit notwendige Änderungen der Beschlagnahme-Praxis notwendig gemacht hat, bedenken.

 

 

 

(Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)