Bahnbrechender Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Ein Bürger hat aktuell erfolgreich die Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung für die Stadt Worms erstritten, nachdem sein Antrag zuvor von der Behörde abgelehnt worden war. Im Prozess hat die GDKE erst eingewendet, dass man zurzeit in Worms keine Notwendigkeit der Forschung sehen würde. Das kollidiert jedoch mit Forschungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes. Als zweites Argument wurde angeführt, dass jeder Sondler zunächst eine Ausbildung erhalten und sodann einem Ansprechpartner vom Amt zugeteilt werden müsse und man nicht genug Mitarbeiter dafür habe. Nach mehr als einjähriger Prozessdauer hat die GDKE eingelenkt und für Worms 5 Plätze geschaffen. Mein Mandant war der erste, der einen Platz bekommen und die Schulung absolviert hat. Inzwischen wurde seine Genehmigung erteilt!

Update: Die Nachforschungsgenehmigung ist erteilt! Es geht doch!