Das hessische Landesdenkmalamt bekommt unbequeme Post vom Verwaltungsgericht Gießen ins Schloss Biebrich. Jahrzehntelang hatte der Vorgänger der derzeitigen Bezirksarchäologin die vom Vorstand eines archäologischen Vereines beantragten Nachforschungsgenehmigungen an den Verein, zu Händen des Vorstandes, ausgestellt und versandt. Als der Vorstand einmal schwer erkrankte, hatte er sich gestattet, einem versierten Vereinsmitglied die Benutzung der Genehmigung kurzzeitig zu überlassen. Das sei illegal, meint die neue und offenbar überforderte Behörden-Chefin. Die an den Verein ausgestellte NFG sei nur für den Vorstand persönlich bestimmt. Deswegen dürfe der Vereinsvorstand ab jetzt nie mehr selbst forschen. Das beauftragte Vereinsmitglied habe sich einen schweren Fehler zuschulden kommen lassen. Dessen ungeachtet wird diesem seitdem laufend eine NFG erteilt. Wenn hier ein Irrtum vorliegt, dann beim Amt und nicht beim Empfänger der Genehmigung.

 

(Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)