Klarer Verstoß gegen das staatliche Übermaßverbot: Das Amtsgericht Braunschweig hat die Hausdurchsuchung bei einer jungen Frau angeordnet, die nicht mehr „verbrochen“ hat, als im Internet ein Foto von einer Münze mit einem Wert von 2 Euro aus dem Jahr 1767 zu zeigen. Der Vorwurf: Unterschlagung durch „illegales Sondeln“. Die Münze ist kein Denkmal. Sie wurde damals millionenfach geprägt und hat keinerlei wissenschaftlichen Wert. Außerdem ist sie nicht „ersondelt“, sondern geschenkt worden. Der Aufwand für das völlig sinnfreie Strafverfahren ist jetzt schon völlig unverhältnismäßig. Wir werden den Rechtsweg bis zur letzten Instanz ausschöpfen. Dieser Unsinn wird – vielleicht nicht bald, aber sicher – ein Ende haben.

 

(Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)